Eine öffentliche Organisation ist eine auf Mitgliedschaft basierende öffentliche Vereinigung, die auf der Grundlage gemeinsamer Aktivitäten zum Schutz der gemeinsamen Interessen und zur Erreichung der gesetzlichen Ziele der vereinten Bürger gegründet wurde.
Einzelpersonen und juristische Personen – öffentliche Vereinigungen können gemäß ihrer Satzung Mitglieder einer öffentlichen Organisation sein, sofern in diesem Bundesgesetz und den Gesetzen für bestimmte Arten von öffentlichen Vereinigungen nichts anderes festgelegt ist.
Das höchste Leitungsgremium einer öffentlichen Organisation ist ein Kongress (Konferenz) oder eine Hauptversammlung. Das ständige Leitungsgremium einer öffentlichen Organisation ist ein gewähltes Kollegialorgan, das dem Kongress (der Konferenz) oder der Hauptversammlung unterstellt ist.
Bei der staatlichen Registrierung einer öffentlichen Organisation übt ihr ständiger Verwaltungsrat die Rechte einer juristischen Person im Namen der öffentlichen Organisation aus und nimmt ihre Aufgaben gemäß der Charta wahr.
In einer öffentlichen Organisation wird ein einziges Exekutivorgan gebildet, und in Fällen, die gesetzlich oder in der Satzung vorgesehen sind, wird in einer öffentlichen Organisation ein kollegiales Exekutivorgan gebildet. Die Satzung einer öffentlichen Organisation kann vorsehen, dass die Genehmigung des Jahresberichts und der Rechnungslegung (Finanzberichte) der öffentlichen Organisation, die Annahme von Entscheidungen über die Gründung anderer juristischer Personen durch die öffentliche Organisation über die Beteiligung der öffentlichen Organisation an Bei anderen juristischen Personen, bei der Gründung von Zweigniederlassungen und bei der Eröffnung von Repräsentanzen der öffentlichen Organisation, der Genehmigungsprüfungsorganisation oder eines einzelnen Abschlussprüfers einer öffentlichen Organisation liegt die Bildung und vorzeitige Beendigung der Befugnisse des alleinigen Exekutivorgans in der Zuständigkeit des ständigen kollegialen Leitungsorgans der öffentlichen Organisation.