Ein öffentlicher Fonds ist eine der Arten von gemeinnützigen Stiftungen und eine gemeinnützige Vereinigung ohne Mitgliedschaft, deren Zweck darin besteht, auf der Grundlage freiwilliger Beiträge, anderer gesetzlich nicht verbotener Einkünfte und der Nutzung dieses Eigentums für ein Vermögen zu gründen sozial nützliche Zwecke. Die Gründer und Verwalter des Eigentums des öffentlichen Fonds sind nicht berechtigt, das Eigentum in ihrem eigenen Interesse zu nutzen.
Das Leitungsgremium einer öffentlichen Stiftung wird von ihren Gründern und (oder) Teilnehmern oder durch eine Entscheidung der Gründer der öffentlichen Stiftung gebildet, die in Form von Empfehlungen oder persönlichen Ernennungen oder durch Wahl von Teilnehmern eines Kongresses (Konferenz) angenommen wird. oder Hauptversammlung.
Die Schaffung, der Betrieb, die Umstrukturierung und (oder) die Liquidation anderer Arten von Fonds (privat, korporativ, staatlich, öffentlich-staatlich und andere) können durch das einschlägige Fondsgesetz geregelt werden.