Die Bürger haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung staatlicher Behörden und lokaler Selbstverwaltungsbehörden öffentliche Vereinigungen ihrer Wahl zu gründen, sowie das Recht, solchen öffentlichen Vereinigungen beizutreten, sofern die Normen ihrer Charta eingehalten werden.
Bevor Sie Informationen von der Website übernehmen, lesen Sie bitte
Die Schaffung, der Betrieb, die Umstrukturierung und (oder) die Liquidation anderer Arten von Fonds (privat, korporativ, staatlich, öffentlich-staatlich und andere) können durch das einschlägige Fondsgesetz geregelt werden.