Das Vereinigungsrecht der Bürger umfasst das Recht, auf freiwilliger Basis öffentliche Vereinigungen zu gründen, um gemeinsame Interessen zu schützen und gemeinsame Ziele zu erreichen, das Recht, bestehenden öffentlichen Vereinigungen beizutreten oder sich ihnen nicht anzuschließen, sowie das Recht, sich frei…